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   LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00   

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https://dejure.org/2001,18219
LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00 (https://dejure.org/2001,18219)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.05.2001 - L 3 AL 106/00 (https://dejure.org/2001,18219)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - L 3 AL 106/00 (https://dejure.org/2001,18219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer fehlerhaften Anhörung; Nachholung einer Anhörung im Widerspruchsverfahren; Auslegung des Begriffs "Nachholen"; Rücknahme eines Bewilligungsbescheides; Berufung auf schutzwürdiges Vertrauen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.07.1980 - 5 RKnU 1/79

    Anhörungsfrist - Heilung eines Formmangels - Nachholung einer Anhörung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
    Ob eine Frist von zwei Wochen ohne Berücksichtigung von Postlaufzeiten im vorliegenden Fall unangemessen kurz war, kann dahinstehen (vgl. BSG SozR 1200 § 34 Nr. 12; BSG, Urteil vom 13.10.1993, 2 RU 5/93; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 7).

    Eine mangelhafte Anhörung kann nach dem zum Zeitpunkt der letzten gehörten Entscheidung geltenden Fassung des § 41 Abs. 2 SGB X im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden (BSG SozR 1200 § 34 Nr. 12).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die Anhörung als nachgeholt anzusehen, wenn zwar die Anhörungsfrist unangemessen kurz war und deshalb die Anhörung nicht ordnungsgemäß war, der Betroffene jedoch nach Bescheiderlass aber noch vor Klageerhebung sich zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen geäußert hat (BSG, SozR 1200 § 34 Nr. 12; BSG, Urteil vom 24.03.1994, 5 RJ 22/93).

  • BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93

    Rechtmäßigkeit der Umwandlung der Witwenrente in eine Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die Anhörung als nachgeholt anzusehen, wenn zwar die Anhörungsfrist unangemessen kurz war und deshalb die Anhörung nicht ordnungsgemäß war, der Betroffene jedoch nach Bescheiderlass aber noch vor Klageerhebung sich zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen geäußert hat (BSG, SozR 1200 § 34 Nr. 12; BSG, Urteil vom 24.03.1994, 5 RJ 22/93).

    Dieser Zweck ist schon dann erreicht, wenn die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen dem Betroffenen bekannt gemacht worden sind und er vor der abschließenden Entscheidung hinreichend Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen (BSG, Urteil vom 24.03.1994, a.a.O.).

  • BSG, 31.07.1957 - 9 RV 372/54
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).

    Ob grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).

  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92

    Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
    Es kommt allerdings eine entsprechende Anwendung des § 42 Abs. 1 SGB I in Betracht, wenn die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach Schwierigkeiten bereitet, die Anspruchshöhe aber schon feststeht (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93

    Unfallversicherungsträger - Entzug einer Verletztenrente - Stützrententatbestand

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
    Ob eine Frist von zwei Wochen ohne Berücksichtigung von Postlaufzeiten im vorliegenden Fall unangemessen kurz war, kann dahinstehen (vgl. BSG SozR 1200 § 34 Nr. 12; BSG, Urteil vom 13.10.1993, 2 RU 5/93; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 7).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 40/82

    Ausbildungsausfallzeit - Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
    Diese vorläufige Natur der Vorschussleistungen führt dazu, dass die Entscheidung des Sozialleistungsträgers allein über die Vorschussgewährung bezüglich der Voraussetzungen der später endgültig festzulegenden Leistung keinerlei Bindungswirkung entfalten (BSGE 55, 257).
  • BSG, 12.04.1984 - 1 RJ 92/83

    Bewilligung einer Leistung des Rentenversicherungsträgers

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
    Ihnen ist wesenseigen, durch eine erst zukünftige, endgültige Verbescheidung des Leistungsantrages abgelöst und ersetzt zu werden (BSG, SozR 4150 Art. 4 § 2 Nr. 1).
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